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   BFH, 27.09.2006 - III B 148/05   

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https://dejure.org/2006,19814
BFH, 27.09.2006 - III B 148/05 (https://dejure.org/2006,19814)
BFH, Entscheidung vom 27.09.2006 - III B 148/05 (https://dejure.org/2006,19814)
BFH, Entscheidung vom 27. September 2006 - III B 148/05 (https://dejure.org/2006,19814)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.01.2006 - III B 2/05

    Offenbare Unrichtigkeit; unrichtiges Ausfüllen des Eingabebogens

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - III B 148/05
    Als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt auch dieser Zulassungsgrund voraus, dass über eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage zu entscheiden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2006 III B 2/05, BFH/NV 2006, 910, m.w.N.).
  • BFH, 09.04.1990 - III B 109/88

    Anforderungen an grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 27.09.2006 - III B 148/05
    Die Klärbarkeit der Rechtsfrage setzt voraus, dass das Urteil auf der Rechtsfrage beruht, diese also nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass das Urteil entfiele (vgl. Senatsbeschluss vom 9. April 1990 III B 109/88, BFH/NV 1990, 790, m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2012 - III B 233/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts -

    bb) Die Klärbarkeit der Rechtsfrage setzt voraus, dass der Urteilsausspruch auf der Beantwortung der Rechtsfrage beruht, diese also nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Urteilsausspruch entfiele (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2006 III B 148/05, juris, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2007 - III S 33/06

    Anhörungsrüge

    Mit Beschluss vom 27. September 2006 III B 148/05 hat der Senat die Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Rügeführer) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) als unbegründet zurückgewiesen.
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